Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII in Stadt und Landkreis Hof
1. In der Stadt Hof (Jobcenter Hof Stadt und Stadt Hof)
Der Haupt-und Finanzausschuss der Stadt Hof hat mit Beschluss vom 13.05.2024 neue Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und dem SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) festgelegt.
Ab dem 01.06.2020 gelten für die Stadt Hof folgende Angemessenheitsgrenzen:
Bedarfsgemeinschaft | Miete bis 31.05.2024 | Miete ab 01.06.2024 |
---|---|---|
1 Person | 324,00 € | 382,00 € |
2 Personen | 399,75 € | 438,00 € |
3 Personen | 499,88 € | 507,00 € |
4 Personen | 536,40 € | 621,00 € |
5 Personen | 672,00 € | 748,00 € |
jede weitere Person | + 96,00 € | + 107,00 € |
2. Im Landkreis Hof (Jobcenter Hof Land und Landratsamt)
Rückwirkend zu 01.09.2020 wurden neue sog. Mietobergrenzen festgelegt. Hierbei ist der Landkreis Hof in 3 verschiedene Bereiche (sog. Vergleichsräume) ausgeteilt worden, die sich an den "Altlandkreisen" Münchberg, Rehau und Naila – wie die neuen-alten Nummernschilder – orientieren. Das macht die Werte sehr umfangreich.
Wichtig: Es ist nur ein Umzug innerhalb des jeweiligen Vergleichsraumes zumutbar! Wer will, kann in einen anderen Vergleichsraum wechseln, muss aber nicht.
a) Bad Steben, Berg, Geroldsgrün, Issigau, Lichtenberg, Naila, Schauenstein, Schwarzenbach am Wald, Selbitz
Bedarfsgemeinschaft | Grundmiete | kalte Nebenkosten | Gesamtmieten ohne Heizkosten |
---|---|---|---|
1 Person | 201,50 € | 60,50 € | 262,00 € |
2 Personen | 262,60 € | 76,70 € | 339,30 € |
3 Personen | 307,50 € | 80,25 € | 387,75 € |
4 Personen | 347,40 € | 84,60 € | 432,00 € |
5 Personen | 405,30 € | 103,95 € | 509,25 € |
6 Personen | 455,28 € | 115,66 € | 570,94 € |
b) Helmbrechts, Münchberg, Sparneck, Stammbach, Weißdorf, Zell
Bedarfsgemeinschaft | Grundmiete | kalte Nebenkosten | Gesamtmieten ohne Heizkosten |
---|---|---|---|
1 Person | 186,00 € | 64,50 € | 250,50 € |
2 Personen | 263,25 € | 74,10 € | 337,35 € |
3 Personen | 290,25 € | 84,75 € | 375,00 € |
4 Personen | 345,60 € | 101,70 € | 447,30 € |
5 Personen | 374,85 € | 108,15 € | 483,00 € |
6 Personen | 424,83 € | 119,86 € | 544,69 € |
c) Döhlau, Feilitzsch, Gattendorf, Köditz, Konradsreuth, Leupoldsgrün, Oberkotzau, Regnitzlosau, Rehau, Schwarzenbach an der Salle, Töpen, Trogen
Bedarfsgemeinschaft | Grundmiete | kalte Nebenkosten | Gesamtmieten ohne Heizkosten |
---|---|---|---|
1 Person | 194,00 € | 71,50 € | 265,50 € |
2 Personen | 250,25 € | 79,30 € | 329,55 € |
3 Personen | 299,25 € | 94,50 € | 393,75 € |
4 Personen | 340,20 € | 111,60 € | 451,80 € |
5 Personen | 401,10 € | 86,10 € | 487,20 € |
6 Personen | 451,08 € | 97,81 € | 548,89 € |
Anzahl der Personen im Haushalt | Wohnfläche | Mietgrenze bis 31.05.2018 | Mietobergrenze nach WoGG mit 10 % Sicherheitszuschlag | Mietobergrenze ab 01.06.2018 |
---|---|---|---|---|
1 Person | bis 50 qm | 272,50 € | 343,20 € | 308,50 € |
2 Personen | > 50 bis ≤ 65 qm | 345,80 € | 415,80 € | 397,15 € |
3 Personen | > 65 bis ≤ 75 qm | 403,50 € | 495,00 € | 456,75 € |
4 Personen | > 75 bis ≤ 90 qm | 474,30 € | 577,50 € | 481,50 € |
5 Personen | > 90 bis ≤ 105 qm | 557,55 € | 660,00 € | 604,80 € |
Positive Urteile zu den Mietobergrenzen im Bereich des SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe)
Aufgrund der geäußerten Kritikpunkte halte ich diese Entscheidung auch auf andere Städte und Gemeinden für übertragbar.
Ich stelle Ihnen hier einige Formulare zur Verfügung, die Sie zum größten Teil am Computer ausfüllen und dann ausdrucken können.
Bitte beachten Sie ggf. auch die jeweiligen Ausfüllhinweise und Merkblätter.
Um die Formulare verwenden bzw. einige Dokumente betrachten zu können, benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie direkt bei Adobe kostenfrei downloaden können.
Antrag für Prozesskostenhilfe (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse)
Antrag auf Feststellung einer Behinderung an das Versorgungsamt (auch: Verschlimmerung)
Aus gegebenem Anlass wird zunächst auf die gesetzliche Regelung hingewiesen:
§ 16a BORA – Ablehnung der Beratungshilfe
a) der Rechtsanwalt durch eine Erkrankung oder durch berufliche Überlastung an der Beratung/Vertretung gehindert ist;
(aufgehoben)
b)der beratungshilfeberechtigte Mandant seine für die Mandatsbearbeitung erforderliche Mitarbeit verweigert;
c)das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant aus Gründen, die im Verhalten oder in der Person des Mandanten liegen, schwerwiegend gestört ist;
d)sich herausstellt, dass die Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse des Mandanten die Bewilligung von Beratungshilfe nicht rechtfertigen;
e)(aufgehoben)
f)(aufgehoben).
Zudem jedoch einige grundsätzliche Informationen über die Möglichkeit von Beratungshilfe/Kosten:
Das Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz – BerHG) ermöglicht diesen die Hilfe durch einen Rechtsanwalt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. In Verbindung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt es die Voraussetzungen, das Verfahren und die Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe.
Zur Durchführung eines Mandats im Rahmen der Beratungshilfe bitte ich um Beachtung folgender Punkte:
Der Mandant/Antragsteller sollte den Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht seines Wohnortes stellen, bevor er den 1. Termin mit dem Rechtsanwalt wahrnimmt. Ggf. kann der Berechtigungsschein max. 4 Wochen nach der ersten Beratung beim Amtsgericht beantragt werden.
Der Antragsteller muss beim zuständigen Amtsgericht durch schriftliche Belege nachweisen, dass
Sollte Ihnen zum 1. Besprechungstermin keine Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegen, erwarte ich einen Kostenvorschuss in Höhe von 100,00 €, der vor dem Termin in bar zu entrichten ist. Sobald die Bewilligung vorliegt, wird der Betrag erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen eines Beratungshilfescheins ein Eigenanteil von 15,00 € fällig wird.
Ich möchte Ihnen auf dieser Seite einige Hompages/Links vorstellen, die von Interesse sein könnten. Bitte beachten Sie, dass letztlich nicht ich für deren Inhalt verantwortlich bin, sondern allein die Betreiber.
Die Homepage des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. , in dem ich Mitglied bin, stellt interessante Informationen sowie die wesentlichen Gesetze kostenfrei zur Verfügung, die im Arbeitsrecht zur Anwendung gelangen:
Für beste Beratung und kompetente Vertretung Ihrer Rechte vereinbaren Sie gerne einen Termin mit meiner Kanzlei.
Kanzlei Regine Deterding
Quetschenweg 104
95030 Hof
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