Die Kanzlei wurde am 01.03.1998 in Hof eröffnet, zunächst in einem kleinen Büro in der Weißenburgstraße.
Nach einer Zwischenstation in der Schillerstraße erfolgte dann im Jahr 2007 der Umzug in den Quetschenweg 104.
In meiner Kanzlei für Sozialrecht biete ich umfassende Beratung bei allen sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Alle Informationen zu meinen Rechtsgebieten finden Sie weiter unten.
Natürlich möchte ich Sie bestmöglich vertreten. Um dies zu gewährleisten, ist regelmäßige Fortbildung für mich eine Selbstverständlichkeit. Diese Fortbildungen erfolgen in allen Rechtsbereichen, in denen ich für Sie tätig bin.
Zudem bin ich Mitglied im VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Die Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte am 18. Februar 1998,
die eigene Kanzlei wurde daraufhin am 01. März 1998 in Hof eröffnet.
Fachanwältin für Sozialrecht seit dem 10. Oktober 2001
Tätigkeitsschwerpunkte: Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht
Zugelassen am:
✔ Amtsgericht Hof
✔ Landgericht Hof
✔ Oberlandesgericht Bamberg
und somit vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
Zudem kann ich Sie selbstverständlich an allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und auch beim Bundessozialgericht vertreten.
Sina Mevius, Rechtsanwaltsfachangestellte, in der Kanzlei seit Oktober 2018.
Samweis, der Kanzlei-Hund
Gerne leiste ich Ihnen Gesellschaft, wenn Sie doch mal auf Ihren Termin warten müssen. Ich bin am 11.02.2021 geboren und gehöre seit dem 28.06.2021 zum Team.
Wir vertreten Sie in den verschiedenen Bereichen des Sozialrechts.
Weiter unten auf der Seite können Sie sich über unsere Rechtsgebiete informieren
Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in den Sozialgesetzbüchern I - XIV und in einigen weiteren Gesetzen.
Zum sogenannten Arbeitsförderungsrecht zählt der gesamte Bereich, der im SGB III geregelt ist. Hierzu gehört insbesondere
Probleme gibt es insbesondere durch Sperrzeiten, z.B. bei (vermeintlich) selbst verschuldeter Beschäftigungsaufgabe und ähnlichem.
Das bisherige Arbeitslosengeld 2, bekannter unter der Bezeichnung "Hartz 4" und die Sozialhilfe werden seit dem 01.01.2023 in Form des Bürgergeldes gewährt.
Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich weiterhin im SGB II bzw. SGB XII.
Die damit verbundenen erheblichen Änderungen bei der Leistungsgewährungen sind teilweise schon zum 01.01.2023, andere zum 01.07.2023 in Kraft getreten.
Als wesentliche Änderungen werden hier zunächst nur die eingeführten Karenzzeiten bei der Miete und dem Vermögen genannt, wenn der Leistungsbezug erstmalig erforderlich wird.
Zum 01.01.2024 wurden nun die Regelsätze noch einmal deutlich erhöht Sie betragen nun:
Regelbedarfsstufe 1 (Eckregelsatz/Alleinstehende): 563,00 €
Regelbedarfsstufe 2 (Partner in einer Bedarfsgemeinschaft): 506,00 €
Regelbedarfsstufe 3 (Volljährige 18- bis 24 jährige in einer Bedarfsgemeinschaft oder wenn sie ohne Zustimmung des Jobcenters ausgezogen sind; ebenso Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB XII, wenn sie keinen eigenen Haushalt führen): 451,00 €
Regelbedarfsstufe 4 (Kinder und Jugendliche im Alter von 14 - 17 Jahren): 471,00 €
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 13 Jahren): 390,00 €
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder bis unter 6 Jahren): 357,00 €
Bei Problemen mit der Miete, besonderen Bedarfen, Anrechnung von Einkommen, Sanktionen (die es weiterhin gibt) helfe ich gerne weiter.
Im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, das im SGB VI geregelt ist, werden nicht nur die Voraussetzungen für die Gewährung der verschiedenen Rentenarten (insbesondere Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenversorgung) geregelt, sondern auch z. B. Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Bei den verschiedenen Arten der Rente sind die Voraussetzungen vielfältig und müssen genau geprüft werden, auch vor dem Hintergrund, welche Rente - bei Vorliegen der Voraussetzungen für unterschiedliche Altersrenten z. B. – die günstigere Variante für den Berechtigten ist.
Die meisten Probleme treten bei der Ablehnung einer beantragten Rente wegen Erwerbsminderung auf. Zum größeren Teil wird von der DRV das vorliegen der medizinischen Voraussetzungen verneint, teilweise wird aber auch das vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bestritten.
Wer die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht erfüllt oder eine solche Rente noch nicht beantragen möchte, aber in der Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung bereits eingeschränkt ist, kann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen, die im Ergebnis sehr vielfältig sein können. Die häufigsten Leistungen betreffen hier die Verbesserung des Arbeitsplatzes und Förderung durch Zahlungen an den Arbeitgeber.
Das Schwerbehindertenrecht ist nunmehr im IX. Buch des Sozialgesetzbuches als "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" geregelt Nach § 2 dieses Gesetzes gelten Menschen als behindert, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typische Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Hierzu muss zumindest ein Grad der Behinderung von 50 vorliegen. Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 30, aber weniger als 50 kann eine Gleichstellung erfolgen.
An Bedeutung zugenommen hat aufgrund der Zuzahlungen bei der Krankenversorgung inzwischen auch die Anerkennung eines GdB in Höhe von 60 durch das Versorgungsamt, da dann die Einstufung als "chronisch Kranker" erfolgen kann. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden.
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind in erster Linie Arbeitnehmer sowie weitere umfangreiche Personengruppen versichert; eine Bezeichnung des versicherten Personenkreises finden Sie in § 2 SGB VII. Die meisten Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung, die in überwiegend durch die Berufsgenossenschaften verkörpert wird, entstehenden durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Einer Vielzahl von individuellen Sachverhalten, z. B. bei Arbeitsunfällen (hier auch Wegeunfällen), stehen eine Vielzahl von Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber, wie etwa:
✔ Verletztengeld
✔ Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
✔ Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit
✔ Ambulante oder stationäre Heilbehandlung
✔ Kraftfahrzeug- und Wohnungshilfe
Gerade im Krankenversicherungsrecht (SGB V) geht es um umfangreiche Ansprüche der Versicherten auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), und darum, diese Ansprüche zu sichern.
Die Leistungen der GKV bestehen nicht nur aus der Gesundheitsförderung und der Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, sondern auch aus Leistungen bei Krankheit, wie bspw. dem Krankengeld und Gewährung von diversen Kostenerstattungen. Hier hat sich in der Praxis insbesondere feststellen lassen, dass Krankenkassen oft nach "Lage der Akten" oder nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst fehlerhaft Arbeitsfähigkeit feststellen, um die Zahlung von Krankengeld zu beenden.
Welche Ansprüche sich durchsetzen lassen, kann auch nur im Einzelfall geklärt werden.
Im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung (SGB XI) entstehen die häufigsten Fragen und Rechtsstreite bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Zuordnung zur Pflegestufe. Der MDK erstellt im Auftrag der jeweiligen Pflegekasse ein Gutachten und beurteilt hierbei den aus seiner Sicht erforderlichen Umfang der Pflege, aufgeteilt in Grundpflege einerseits und Hauswirtschaftlicher Verrichtung andererseits.
Auch hier berate und vertrete ich Sie und Ihre Angehörigen selbstverständlich. Hilfreich ist in derartigen Fällen, wenn ein Pflegetagebuch geführt wird. Sie erhalten sogar entsprechende Vordrucke auf Nachfrage in der Regel bei Ihrer Pflegeversicherung oder im Internet.
Leider kann ich Sie derzeit nicht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vertreten.
In entsprechenden Fällen können Sie sich an meine Kollegin wenden, die Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite stehen wird.
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Rechtsanwältin
Petra Strey-Schiffmann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Krötenhofer Weg 48
95032 Hof
Wenn Sie kompetenten Rat und rechtlichen Beistand für sozialrechtliche Angelegenheiten benötigen, dann rufen Sie mich an.
Kanzlei Regine Deterding
Quetschenweg 104
95030 Hof
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